Aus den nachfolgenden Bedingungen kannst Du Deine als auch unsere Rechte und Pflichten ersehen, wenn Du mit uns reist. Diese ergänzen die Vorschriften des §§ 651 a ff BGB sowie der BGB InfoVO. 

Mit Deiner Anmeldung erkennst Du diese Bedingungen an.

Abschluss eines Vertrages

1.a. Du kannst Deine Reise schriftlich, per Fax oder online bei uns buchen. Mit Deiner Reiseanmeldung auf der Grundlage der Reisebeschreibung bietest Du uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. 
b. Der Reisevertrag kommt dann mit der Annahme Deiner Reiseanmeldung durch uns zustande. Du erhältst dann unverzüglich bei bzw. nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung von uns. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des Personenberechtigten erforderlich. Diese soll durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular erteilt werden.


Zahlungen

2. Der Reisepreis und die Zahlungsmodalitäten sind im Programm der jeweiligen Reise beschrieben. Vor Annahme einer Anzahlung erhältst Du auf jeden Fall den gesetzlich vorgesehenen Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Restzahlungen werden immer erst dann fällig, wenn klar ist, dass die Reise nicht mehr wegen des Nichterreichens einer im Programm genannten Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann (vgl. Punkt 9 der AGB).


Vorbereitungstreffen

3. Für die meisten unserer Freizeiten organisieren wir ein Vorbereitungstreffen. Dort könnt ihr schon mal einige der TeilnehmerInnen bzw. die BetreuerInnen eures Kurses kennenlernen. Zudem gibt es eine Menge an Informationen, Tips und Hinweise für die Reise. Wünsche und Anliegen eurerseits finden hier ein offenes Ohr und können bei den Vorbereitungen berücksichtigt werden.


Rücktritt Durch Dich

4.a. Du kannst jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktritterklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt ist formfrei möglich. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich (Beweis) zu erklären. 
b. Trittst Du vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden wie gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. 
c. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle des Rücktritts je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, belaufen sich wie folgt: – bis 42 Tage vor Reisebeginn: 15 % (mind. 30,-Euro); 
– 29 bis 41 Tage vor Reisebeginn: 30%; – 22 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 50%; 
– 15 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 60%; – 8 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 80%; 
– 1 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 90%; – 0 Tage vor Reisebeginn: 95% des Reisepreises. 

Euch steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderten Pauschalsätze.

Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (z.B. ERGO).


Ersatzreisender

5. Du kannst jederzeit für Dich eine Ersatzperson mitreisen lassen. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Du uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzreisenden entstehenden Mehrkosten.


Störung der Reise Durch Dich

6. Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn Du trotz Abmahnung erheblich die Reise störst, so dass Deine weitere Teilnahme für uns oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben.


Haftung

7. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. a. Grundsätzlich ist die vertragliche Haftung von Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn (1) Dein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder wenn (2) wir für einen Dir entstehenden Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 
b. Wir haften nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichneten Leistungen auftreten. Wir haften jedoch: a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. 
b. Wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist. 
c. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt. 
d. Da die Teilnahme am Skiunterricht mit besonderen Gefahren verbunden ist, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Unfallversicherung. 
e. Reisegepäck kann nur im normalen Umfang befördert werden, das bedeutet: pro Teilnehmer soll in der Regel maximal ein Koffer, ein Handgepäckstück und ggf. eine Sportausrüstung mitgeführt werden. Wir bitten Euch, Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen beim Ein-, Um- und Aussteigen mit zu beaufsichtigen. Wir empfehlen zusätzlich den Abschluß einer Reisegepäckversicherung.


Vertragsobligenheiten, Reisemängel, Ausschluss von Anprüchen, Hinweise und Verjährung

8.a. Bei auftretenden Reisemängeln seid ihr verpflichtet, diese unverzüglich der vor Ort eingesetzen Reiseleitung anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, könnt ihr den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. die örtlichen Reiseleiter eine von euch gesetzte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 
b. Gewährleistungsansprüche habt ihr nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Eine schriftliche Form der Geltendmachung wird dringend empfohlen. Reiseleiter sind nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 
Nach Ablauf der Frist kannst Du Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Du ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden bist. 
c. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 1 Jahr für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§651 c bis §§651 f, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Hast Du solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Schadensanzeige bei Gepäckverlust ist innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung gegenüber anzuzeigen.
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9. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn

9.a. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

9.b. Übersteigt die nach Ziff. 9.a. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.

9.c. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 9.a. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

 


Mindestteilnehmerzahlen

10. In einigen Kursen haben wir Mindestteilnehmerzahlen festgelegt. Wir sind berechtigt, bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: 
a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. 
b) Wir sind verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 
c) Ein Rücktritt von uns später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. 
d) Du kannst bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Dich aus unserem Angebot anzubieten. Du musst dieses Recht dann unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber uns geltend zu machen. 
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhältst Du eventuell auf den Reisepreis geleistete Anzahlungen unverzüglich zurück.


Versicherung

11. Jede(r) Teilnehmer(in) ist für seinen/ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswert sind Haftpflicht, Krankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung (siehe auch unter Reise-Versicherungen).


Skipassregelung/Skikurse

12.a. Der Skipasskauf erfolgt zentral durch den Veranstalter oder einer von ihm autorisierten Person. Spezifische Gruppenvergünstigungen und Freipässe stehen den Übungsleitern zu, soweit sie zur Finanzierung ihrer Skipässe notwendig sind. Darüber hinausgehende Vergünstigungen werden an die Teilnehmer weitergegeben. 
b. Skikurse werden ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 4 Personen durchgeführt. Sollten sich vor Ort weniger Teilnehmer in Skikursen eintragen, kann Fips-Reisen diese Teilnehmer an örtliche Skischulen verweisen. Fips-Reisen erstattet dann nach Ablauf der Reise den dafür in dieser Reise vorgesehenen Reisekostenanteil.(i.d.R. 25-35 Euro). Fallen für die freiwillige Teilnahme an einem Skikurs in örtlichen Skischulen Mehrkosten an, so hat der Reiseteilnehmer diese selbst zu tragen.


Eltern-Kind-Reisen

13. Bei Eltern-Kind-Reisen können pro Familie max. 3 Kinder zum Kinderpreis mitreisen. Weitere Kinder zahlen den Erwachsenenpreis. Dieser Sonderrabatt gilt nur für die Kinder, die zumindest mit einem Elternteil an der Reise teilnehmen. Andere Kinder (z.B. mitgenommene Schulfreunde, etc.) zahlen generell den Normalpreis…


Gerichtsstand

14. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.


Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

15. Sollte eine der Reisebedingungen unwirksam sein, gelten für diese die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Reisebedingungen werden davon nicht berührt.


 

Unsere Bankverbindung

Oldenburger Volksbank
BLZ 28061822  
IBAN: DE06 2806 1822 0011 4880 01 
BIC: GENODEF1EDE
Konto-Nr.: 11 4880 01 

Veranstalter:

Verein zur Förderung des Freizeitsports e.V.
Fips Reisen Oldenburg
Hagelmannsweg 98
26127 Oldenburg
Telefon: 0441 50 70 03 
Telefax: 0441 50 40 64 7